es entgegen Artikel 140t erteilt worden ist oder wenn es Artikel 140t nachträglich widerspricht;
es entgegen Artikel 140u Absatz 2 erteilt worden ist;
das Patent vor Ablauf seiner Höchstdauer erlischt (Art. 15);
die Nichtigkeit des Patents festgestellt wird;
das Patent derart eingeschränkt wird, dass dessen Ansprüche das Erzeugnis, für welches das pädiatrische Zertifikat erteilt wurde, nicht mehr erfassen;
nach dem Erlöschen des Patents Gründe vorliegen, welche die Feststellung der Nichtigkeit nach Buchstabe d oder eine Einschränkung nach Buchstabe e gerechtfertigt hätten.
Jedermann kann bei der Behörde, die für die Feststellung der Nichtigkeit des Patents zuständig ist, Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des pädiatrischen Zertifikats erheben.
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