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Art. 18

241UWGFederal Act01.03.1988Originalquelle

Es ist unzulässig, in irreführender Weise:

  1. Preise bekannt zu geben;
  2. auf Preisreduktionen hinzuweisen oder
  3. neben dem tatsächlich zu bezahlenden Preis weitere Preise aufzuführen.

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