Für die Programmakkreditierung gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Die Hochschule und die andere Institution des Hochschulbereichs bieten Gewähr für eine Lehre von hoher Qualität.
- Die Hochschule und die andere Institution des Hochschulbereichs sowie ihr Träger bieten Gewähr dafür, dass das Studienprogramm abgeschlossen werden kann.