Die Bundesversammlung bestimmt die finanziellen Mittel für die Bundesbeiträge mit mehrjährigen Zahlungsrahmen und Verpflichtungskrediten.
Sie beschliesst mit einfachem Bundesbeschluss je einen Zahlungsrahmen:
für die Grundbeiträge für die kantonalen Universitäten und für andere Institutionen des Hochschulbereichs;
für die Grundbeiträge für die Fachhochschulen und für andere Institutionen des Hochschulbereichs.
Die Zahlungsrahmen müssen so bemessen sein, dass die entsprechenden jährlichen Zahlungskredite die Beitragssätze gewährleisten.
Die Bundesversammlung beschliesst mit einfachem Bundesbeschluss je einen Verpflichtungskredit für:
die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge sowie für die Beiträge an gemeinsame Infrastruktureinrichtungen der Hochschulen und der anderen Institutionen des Hochschulbereichs;
die projektgebundenen Beiträge.
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