Der Hochschulrat entscheidet über die Ausrichtung projektgebundener Beiträge.
Gestützt auf den Entscheid des Hochschulrats schliesst das zuständige Departement mit den Begünstigten eine Leistungsvereinbarung ab. Darin werden festgelegt:
die zu erreichenden Ziele;
die Formen der Ergebniskontrolle;
die Folgen mangelhafter Zielerreichung.
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