Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht über:
die Wirksamkeit der aufgewendeten öffentlichen Mittel;
die Auswirkungen des Finanzierungssystems auf die Haushalte von Bund und Kantonen, auf ihre Hochschulen, auf die Disziplinen und auf die von diesem Gesetz erfassten anderen Institutionen des Hochschulbereichs;
die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen;
die Beschäftigungsfähigkeit und die Tätigkeiten der Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss der Hochschulstudien.
Er hört dazu vorgängig den Hochschulrat an.
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