Der Bundesrat kann im Rahmen der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik internationale Abkommen über die Kooperation im Rüstungsbereich abschliessen.
Diese Abkommen können insbesondere folgende Gegenstände betreffen:
Rüstungsbeschaffung;
wehrtechnische Forschung und Entwicklung, Qualitätssicherung sowie Instandhaltung;
Informations- und Datenaustausch;
Bedingungen der projektspezifischen Zusammenarbeit mit der Industrie im Rüstungsbereich;
Festlegung von gemeinsamen Projekten in diesem Bereich.
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