680.11AlkVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
(Art. 23bisAbs. 3 AlkG)
Das beimBAZGeinzureichende Gesuch muss die Begehren und deren Begründung enthalten. Dem Gesuch sind die für die Begründung des Begehrens wesentlichen Nachweise beizufügen.
DasBAZGist berechtigt, die Gewährung der Rückerstattung von der Erfüllung bestimmter Kontrollbedingungen abhängig zu machen.
Kann der Betrag der fiskalischen Belastung nicht einwandfrei nachgewiesen werden, so kann für die Rückerstattung der niedrigste Satz zur Anwendung gelangen.
Die steuerpflichtige Person muss alle für die Rückerstattung wesentlichen Unterlagen während fünf Jahren aufbewahren und auf Verlangen vorlegen.
Die Rückerstattung ist innerhalb eines Jahres ab Entstehung des Anspruchs geltend zu machen.
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