741.11VRVFederal Council Ordinance01.01.1963Originalquelle
Für Fahrzeuge, die der Abgaswartung unterstehen, muss der Führer das Abgas-Wartungsdokument mitführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.
Für Fahrzeuge mit einem anerkannten OBD-System muss der Halter, wenn die Fehlfunktionsanzeige des OBD-Systems einen Fehler der abgasrelevanten Ausrüstung anzeigt, das Fahrzeug innert Monatsfrist nach dem erstmaligen Auftreten des Fehlers überprüfen und in Stand stellen lassen.
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