Zurück zum Gesetz

Art. 108e

748.0LFGFederal Act15.06.1950Originalquelle

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist in regelmässigen Abständen zu wiederholen. Sie wird vorzeitig durchgeführt, wenn Grund zur Annahme besteht, dass neue Risiken entstanden sind.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.