Das BAZL bescheinigt für die im schweizerischen Luftfahrzeugregister eingetragenen Luftfahrzeuge:
die Eintragung;
die Lufttüchtigkeit;
die Lärm- und die Schadstoffemissionen der Luftfahrzeuge mit motorischem Antrieb.
Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die Erteilung, die Gültigkeitsdauer, die Erneuerung und den Entzug der Bescheinigungen. Er orientiert sich dabei an den für die Schweiz verbindlichen internationalen Vorschriften.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.