Mit Busse wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
1 commentary
Art. 22 BetmG erfasst insbesondere zum Verkehr mit Betäubungsmitteln berechtigte Personen, die ihre Sorgfaltspflicht nicht erfüllen.
“Gemäss Art. 22 BetmG wird mit Busse bestraft, wer u.a. seine Sorgfaltspflicht als zum Verkehr mit Betäubungsmitteln berechtigte Person nicht erfüllt (lit.”
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.