Soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, gelten die Bestimmungen zu den Betäubungsmitteln auch für die psychotropen Stoffe.
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Dormicum (Wirkstoff Midazolam) ist als abhängigkeitserzeugendes Arzneimittel ein psychotroper Stoff im Sinne von Art. 2 lit. b BetmG. Midazolam ist im Verzeichnis b/Anhang 3 der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung aufgeführt und unterliegt damit der Betäubungsmittelgesetzgebung; für die Verschreibung genügt nach den genannten Verordnungen ein einfaches Rezept.
“Bei Dormicum handelt es sich um ein Arzneimittel, das den Wirkstoff Midazolam, ein Derivat aus der Reihe der Benzodiazepine, enthält. Dormicum ist damit ein abhängigkeitserzeugendes Präparat - mithin ein psychotroper Stoff im Sinne von Art. 2 lit. b BetmG. Es untersteht der Betäubungsmittelgesetzgebung (vgl. Art. 2b BetmG). Midazolam ist im Anhang 3 / Verzeichnis b der Verordnung des EDI vom 30. Mai 2011 über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien (Betäubungsmittelverzeichnisverordnung, BetmVV-EDI; SR 812.121.11) aufgeführt und gehört somit zu den kontrollierten Substanzen, die teilweise von den Kontrollmassnahmen ausgenommen sind (vgl. Art. 3 Abs. 2 lit. b der Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Betäubungsmittelkontrolle [Betäubungsmittelkontrollverordnung, BetmKV; SR 812.121.1]). Für die Verschreibung genügt dementsprechend ein einfaches Rezept. In der Heilmittelgesetzgebung sind Dormicum-Filmtabletten 15 mg der Abgabekategorie B zugeteilt (vgl. Art. 42 der Verordnung vom 21. September 2018 über die Arzneimittel [Arzneimittelverordnung, VAM; SR 812.212.21]). Beim Arzneimitteln Pethidin handelt es sich um ein Betäubungsmittel, das im Anhang 2 / Verzeichnis a der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung aufgeführt ist und somit der verschärften Rezeptpflicht gemäss Art.”
“Bei Dormicum handelt es sich um ein Arzneimittel, das den Wirkstoff Midazolam, ein Derivat aus der Reihe der Benzodiazepine, enthält. Dormicum ist somit ein abhängigkeitserzeugendes Präparat bzw. ein psychotroper Stoff im Sinn von Art. 2 lit. b BetmG und untersteht der Betäubungsmittelgesetzgebung (Art. 2b BetmG). Midazolam ist im Anhang 3 bzw. im Verzeichnis b der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien vom 30. Mai 2011 (BetmVV-EDI) aufgeführt und gehört somit zu den kontrollierten Substanzen, die teilweise von den Kontrollmassnahmen ausgenommen sind (Art. 3 Abs. 2 lit. b BetmKV). Für die Verschreibung genügt dementsprechend ein einfaches Rezept. In der Heilmittelgesetzgebung sind Dormicum-Filmtabletten 15 mg der Abgabekategorie B zugeteilt (Art. 42 der Verordnung über die Arzneimittel vom 21. September 2018 [Arzneimittelverordnung, VAM]; Art. 24 der im Zeitpunkt des Erlasses der beschwerdegenerischen Verfügungen geltenden Arzneimittelverordnung vom 17. Oktober 2011). Dormicum-Filmtabletten 15 mg sind in Packungen à 10, 30 und 100 Tabletten erhältlich, wobei es sich bei der Packung à 100 Tabletten um eine sogenannte "Spitalpackung" handelt, die an sich nicht für die Abgabe an Patienten vorgesehen ist (vgl.”
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