Der Bund unterstützt Kantone und private Organisationen in den Bereichen der Prävention, der Therapie und der Schadenminderung mit Dienstleistungen; er unterstützt sie namentlich:
bei der Koordination, einschliesslich Angebotsplanung und -steuerung;
bei der Umsetzung von Qualitätsmassnahmen und bewährten Interventionsmodellen.
Er informiert sie über neue wissenschaftliche Erkenntnisse.
Er kann selbst ergänzende Massnahmen zur Verminderung der Suchtprobleme treffen oder private Organisationen mit deren Verwirklichung betrauen.
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