Das BAG erhebt Daten über die ärztlichen Behandlungen mit Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis (Cannabisarzneimittel), die:
nicht zugelassen sind;
zugelassen sind, aber für eine andere als die zugelassene Indikation verschrieben und in einer anderen als der zugelassenen Darreichungsform angewendet werden.
Die Datenerhebung dient:
der wissenschaftlichen Evaluation nach Artikel 29a ; und
der statistischen Auswertung.
Das BAG stellt die Ergebnisse der statistischen Auswertung zur Verfügung:
den kantonalen Vollzugsbehörden;
den an der Behandlung beteiligten Ärzten;
den interessierten Forschungseinrichtungen.
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