Zurück zum Gesetz

Art. 15

814.710NISVFederal Council Ordinance01.02.2000Originalquelle

Die Behörde beurteilt, ob die Immissionen einen oder mehrere Immissionsgrenzwerte nach Anhang 2 überschreiten.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.