817.02LGVFederal Council Ordinance01.05.2017Originalquelle
Jede Werbung für alkoholische Getränke, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, ist verboten. Verboten ist Werbung für alkoholische Getränke insbesondere:
an Orten und Veranstaltungen, die hauptsächlich von Jugendlichen besucht werden;
in Publikationen, die sich hauptsächlich an Jugendliche wenden;
auf Gegenständen, die hauptsächlich Jugendliche benutzen;
auf Gegenständen, die an Jugendliche unentgeltlich abgegeben werden.
Alkoholische Getränke dürfen nicht mit Angaben oder Abbildungen versehen werden, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richten, oder entsprechend aufgemacht sein.
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