817.02LGVFederal Council Ordinance01.05.2017Originalquelle
Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder behandelt, muss ein oder mehrere Verfahren anwenden, die auf dem HACCP-System oder dessen Grundsätzen beruhen.
Die Verfahren nach Absatz 1 sind in einer dem Sicherheitsrisiko und dem Produktionsumfang angepassten Form anzuwenden.
Keine Verfahren nach Absatz 1 sind erforderlich für:
die Primärproduktion;
Produzentinnen und Produzenten, die direkt oder über lokale Einzelhandelsbetriebe ausschliesslich selbst produzierte Primärprodukte in kleinen Mengen an Konsumentinnen und Konsumenten abgeben.
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