823.111AVVFederal Council Ordinance01.07.1991Originalquelle
Die zuständige Behörde verfügt die Aufhebung der Bewilligung, wenn der Betrieb:
ein entsprechendes Begehren stellt;
seine Vermittlungstätigkeit eingestellt hat.
Die Einstellung der Vermittlungstätigkeit kann angenommen werden, wenn der Betrieb während eines ganzen Kalenderjahres keine Vermittlungen getätigt hat.
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