Der Bundesrat regelt für die Informationssysteme nach den Artikeln 165c –165f bisinsbesondere:1
Fassung gemäss Ziff. I 3 des BG vom 19. März 2021 über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2022 263;BBl 2020 6523,6785). ↩
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