Der Bund unterstützt:
a. folgende Strukturverbesserungsmassnahmen im Tiefbau:
1. Meliorationen,
2. landwirtschaftliche Transportinfrastrukturen,
3. Anlagen und Massnahmen im Bereich der Bodenverbesserung und des Wasserhaushalts,
4. Basisinfrastrukturen im ländlichen Raum;
b. folgende Strukturverbesserungsmassnahmen im Hochbau:
1. Bauten und Anlagen für die Verarbeitung, Lagerung oder Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Produkte,
2. landwirtschaftliche Ökonomie- und Wohngebäude und Anlagen,
3. Diversifizierung der Tätigkeit im landwirtschaftsnahen Bereich;
c. Projekte zur regionalen Entwicklung;
d. folgende zusätzliche Strukturverbesserungsmassnahmen:
1. Massnahmen zur Förderung der Tiergesundheit sowie einer besonders umwelt- und tierfreundlichen Produktion,
2. Massnahmen zur Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit,
3. Massnahmen zur Förderung des Erwerbs landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke.
Es werden gemeinschaftliche und einzelbetriebliche Massnahmen unterstützt.
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