Dem Ersuchen einer ausländischen Meldestelle wird nicht entsprochen, wenn:
- das Ersuchen keinen Bezug zur Schweiz aufweist;
- das Ersuchen die Anwendung prozessualen Zwangs oder sonstige Massnahmen und Handlungen erfordert, für die das schweizerische Recht den Rechtshilfeweg oder ein anderes spezialgesetzlich oder staatsvertraglich geregeltes Verfahren vorschreibt;
- die nationalen Interessen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden.