La Confederazione può, in casi speciali, prendere o sostenere misure atte a proteggere gli Svizzeri all’estero da un’indigenza imminente.
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Riferimento: LSEst art. 23 n. 3 In caso di adeguamenti per la Spagna, nella prassi per i nuclei familiari composti da tre persone è prevista una riduzione al 62%.
“Der Beschwerdeführer machte Haushaltsgeld (Budget, Ziff. 2.2) in der Höhe von EUR 1'650.- geltend. Dem kann nicht gefolgt werden. Das Haushaltsgeld orientiert sich an den Ansätzen in der Schweiz, wobei es entsprechend dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt im betreffenden Staat oder der betreffenden Region angepasst wird (Art. 23 Abs. 1 V-ASG). Die Vorinstanz stellte auf die zum Verfügungszeitpunkt für Spanien anwendbare Pauschale ab. Ausgehend von einem Dreipersonenhaushalt (und nur einer unterstützungsberechtigten Person) wurde das Haushaltsgeld gemäss der Weisung auf 62% gekürzt (vgl. Art. 23 Abs. 2 V-ASG und Weisung, E. 2.2). Die Höhe des von der Vorinstanz festgesetzten Haushaltsgeldes ist somit ebenfalls nicht zu beanstanden.”
Riferimento: LSEst, art. 23 n. 2 Per nuclei di tre persone l'assegno per il nucleo familiare viene, nella prassi, generalmente ridotto in modo marcato (ad es. al 62%) rispetto all'importo previsto per una sola persona.
“Der Beschwerdeführer machte Haushaltsgeld (Budget, Ziff. 2.2) in der Höhe von EUR 1'650.- geltend. Dem kann nicht gefolgt werden. Das Haushaltsgeld orientiert sich an den Ansätzen in der Schweiz, wobei es entsprechend dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt im betreffenden Staat oder der betreffenden Region angepasst wird (Art. 23 Abs. 1 V-ASG). Die Vorinstanz stellte auf die zum Verfügungszeitpunkt für Spanien anwendbare Pauschale ab. Ausgehend von einem Dreipersonenhaushalt (und nur einer unterstützungsberechtigten Person) wurde das Haushaltsgeld gemäss der Weisung auf 62% gekürzt (vgl. Art. 23 Abs. 2 V-ASG und Weisung, E. 2.2). Die Höhe des von der Vorinstanz festgesetzten Haushaltsgeldes ist somit ebenfalls nicht zu beanstanden.”
LSEst art. 23 n. 1 L'indennità forfettaria è stabilita periodicamente dalla rappresentanza svizzera per paese/regione; per le regioni estere si prende a base l'indennità forfettaria locale (p. es. Spagna) e viene ridotta per i nuclei familiari con più persone.
“Das monatliche Haushaltsgeld soll Kosten für Nahrungsmittel, Getränke, Kleider, Wäsche, Schuhe, Gesundheits- und Körperpflege, Haushaltsführung, kleinere alltägliche Bedarfsartikel sowie einen frei verfügbaren Betrag für Unterhaltung und Bildung, persönliche Ausstattung und auswärtige Getränke abdecken (Weisung Ziff. 2.2). Die Höhe des Haushaltsgelds wird als Pauschale auf Vorschlag der jeweiligen Schweizerischen Vertretung von der Vorinstanz periodisch nach Land oder Region festgelegt (Art. 23 Abs. 1 V-ASG). Es ist auf die im Verfügungszeitpunkt vom 17. April 2023 massgebliche Pauschale von THB 14'882. pro Person abzustellen. Da der Beschwerdeführer als einziger in seinem Sechs-Personen-Haushalt unterstützungsberechtigt ist, sind ihm”
“Der Beschwerdeführer machte Haushaltsgeld (Budget, Ziff. 2.2) in der Höhe von EUR 1'650.- geltend. Dem kann nicht gefolgt werden. Das Haushaltsgeld orientiert sich an den Ansätzen in der Schweiz, wobei es entsprechend dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt im betreffenden Staat oder der betreffenden Region angepasst wird (Art. 23 Abs. 1 V-ASG). Die Vorinstanz stellte auf die zum Verfügungszeitpunkt für Spanien anwendbare Pauschale ab. Ausgehend von einem Dreipersonenhaushalt (und nur einer unterstützungsberechtigten Person) wurde das Haushaltsgeld gemäss der Weisung auf 62% gekürzt (vgl. Art. 23 Abs. 2 V-ASG und Weisung, E. 2.2). Die Höhe des von der Vorinstanz festgesetzten Haushaltsgeldes ist somit ebenfalls nicht zu beanstanden.”
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