141.01BüVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
(Art. 34 Abs. 3 BüG)
Die im Kanton zuständige Behörde erstellt den Erhebungsbericht wie bei einer ordentlichen Einbürgerung (Art. 17).
Der Erhebungsbericht gibt zudem Auskunft über die weiteren, spezifischen Voraussetzungen, die für die Beurteilung einer erleichterten Einbürgerung oder einer Wiedereinbürgerung nach den Artikeln 21–24, 26 und 51 BüG notwendig sind.
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