141.01BüVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Das SEM entscheidet über die Erteilung einer Einbürgerungsbewilligung des Bundes in der Regel innerhalb von acht Monaten nach Eingang der vollständigen Gesuchsunterlagen.
Es entscheidet über eine erleichterte Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Erhebungsberichts der zuständigen kantonalen Behörde oder der Schweizer Vertretung im Ausland.
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