141.01BüVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Für ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit Einbürgerungen erheben die Auslandvertretungen Gebühren nach der Verordnung vom 7. Oktober 20151über die Gebühren des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.