Zurück zum Gesetz

Art. 13

142.201VZAEFederal Council Ordinance01.01.2008Originalquelle

Ausländerinnen und Ausländer, die als Privatpersonal erwerbstätig sind und ihren nicht erwerbstätigen Arbeitgeber im Rahmen eines bewilligungsfreien Aufenthalts begleiten, unterstehen den Anmelde- und Bewilligungsvorschriften nach Artikel 9.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.