(Art. 22 BGG)
Die Erste strafrechtliche Abteilung behandelt die Beschwerden gegen die Entscheide in Strafsachen, in denen über Straf- und Zivilfragen materiell oder über ein betreffendes Revisionsgesuch befunden wird, sowie, im Bereich des Strafrechts, gegen kantonale Erlasse (Art. 82 Bst. b BGG).