173.713.162BStKRLegislation The Federal Courts01.01.2011Originalquelle
Zeuginnen und Zeugen haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für Erwerbsausfall und Spesen.
Zeuginnen und Zeugen aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland kann ein angemessener Vorschuss für die ihnen entstehenden Auslagen zugesprochen werden.
Von Zeuginnen und Zeugen kann verlangt werden, dass sie Belege vorlegen.
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