Als Plenarversammlung setzt sich die Schweizerische Hochschulkonferenz zusammen aus:
dem vom Bundesrat bezeichneten zuständigen Mitglied des Bundesrates;
je einem Mitglied der Regierungen aller Kantone.
Die Plenarversammlung behandelt im Rahmen dieses Gesetzes Geschäfte, welche die Rechte und Pflichten des Bundes und aller Kantone betreffen. Die Zusammenarbeitsvereinbarung kann ihr folgende Zuständigkeiten übertragen:
Festlegung von finanziellen Rahmenbedingungen für die gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination von Bund und Kantonen unter Vorbehalt von deren Finanzkompetenzen;
Festlegung der Referenzkosten und der Beitragskategorien;
Formulierung von Empfehlungen für die Gewährung von Stipendien und Darlehen durch die Kantone;
weitere Zuständigkeiten, die sich aus diesem Gesetz ergeben.
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