Jedes Mitglied des Hochschulrates hat eine Stimme. Zusätzlich erhalten die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone eine bestimmte Anzahl Punkte gemäss ihren Studierendenzahlen. Die Zuteilung der Punkte ist Sache des Hochschulkonkordats.
Die Entscheide des Hochschulrates bedürfen:
des qualifizierten Mehrs von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder;
der Stimme des Bundes; und
des einfachen Mehrs an Punkten.
Die Zusammenarbeitsvereinbarung kann anstelle der Regelung nach Absatz 2 für Verfahrensbeschlüsse und Stellungnahmen ein einfaches Mehr der anwesenden Mitglieder vorsehen.
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