Die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen stellt der Schweizerischen Hochschulkonferenz Antrag zur gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination und Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen.
Sie stützt sich dabei auf die Entwicklungs- und Finanzplanung der Hochschulen und der anderen Institutionen des Hochschulbereichs und berücksichtigt:
die Vorgaben der Hochschulkonferenz;
die Finanzplanung von Bund und Kantonen.
Sie ermittelt für die jeweilige Planungsperiode den Koordinationsbedarf unter den Hochschulen und trifft im Hinblick darauf die entsprechenden Massnahmen.
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