Der Hochschulrat legt die gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination und Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen fest und bestimmt darin die Prioritäten und die dazu erforderlichen hochschulübergreifenden Massnahmen im Rahmen der gemeinsamen Ziele.
Er macht zuhanden der zuständigen Behörden von Bund und Kantonen periodisch eine Aufstellung der für die Zielerreichung erforderlichen finanziellen Mittel.
Er kann Massnahmen vorsehen zum Aufbau von Studienangeboten, die im gesamtschweizerischen Interesse liegen und die im Angebot der einzelnen Hochschulen eine ungenügende Berücksichtigung finden.
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