Der Bund stellt zusammen mit den Kantonen sicher, dass die öffentliche Hand für den Hochschulbereich ausreichende finanzielle Mittel für eine Lehre und Forschung von hoher Qualität bereitstellt.
Er beteiligt sich mit den Kantonen an der Finanzierung der Hochschulen und der anderen Institutionen des Hochschulbereichs und wendet dabei einheitliche Finanzierungsgrundsätze an.
Er stellt zusammen mit den Kantonen sicher, dass die Beiträge der öffentlichen Hand wirtschaftlich und wirksam verwendet werden.
Die Hochschulen und die anderen Institutionen des Hochschulbereichs bemühen sich um angemessene Drittmittel.
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