Der Hochschulrat ermittelt den Bedarf an öffentlichen Finanzmitteln für die Hochschulen und die anderen Institutionen des Hochschulbereichs für jede Finanzierungsperiode.
Er stützt sich dabei insbesondere auf:
die einschlägigen statistischen Resultate des Bundesamtes für Statistik;
die Kostenrechnung der Hochschulen und der anderen Institutionen des Hochschulbereichs;
die Entwicklungs- und die Finanzpläne der Hochschulen und der anderen Institutionen des Hochschulbereichs;
die Referenzkosten;
die zu erwartenden Studierendenzahlen;
die gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination.
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