Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge werden gewährt für den Erwerb, die langfristige Nutzung, die Erstellung oder die Umgestaltung von Bauten, die der Lehre, der Forschung oder anderen Hochschulzwecken zugute kommen.
Keine Beiträge werden gewährt an:
die Kosten von Landerwerb und -erschliessung;
die Aufwendungen für den Gebäudeunterhalt;
öffentliche Abgaben, Abschreibungen und Kapitalzinsen.
Für Universitätskliniken werden keine Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge gewährt.
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