Zurück zum Gesetz

Art. 32b

455TSchGFederal Act01.09.2008Originalquelle
  1. Verfügungen des BLV können mit Einsprache angefochten werden.
  2. Der Einsprache kann die aufschiebende Wirkung entzogen werden.
  3. Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.