455.1TSchVFederal Council Ordinance01.09.2008Originalquelle
Eine Schmerzausschaltung ist für Eingriffe nicht erforderlich, wenn sie nach tierärztlichem Urteil unzweckmässig oder aus medizinischen Gründen nicht durchführbar erscheint.
Fachkundige Personen dürfen folgende Eingriffe ohne Schmerzausschaltung vornehmen:
das Markieren von Tieren mit Ausnahme der Fische, wobei die Markierungsmethode das Tier möglichst wenig belasten darf;
das Abschleifen der Zahnspitzen bei Ferkeln;
das Touchieren der Schnäbel beim Hausgeflügel am ersten und zweiten Lebenstag in Brütereien;
das Kürzen der Zehen und der Sporen bei männlichen Küken, die für die Zucht von Mastpoulets und Legehennen vorgesehen sind, am ersten und zweiten Lebenstag in Brütereien.1
Als fachkundig gelten Personen, die sich unter kundiger Anleitung und Aufsicht die notwendigen Kenntnisse und die praktische Erfahrung mit einem Eingriff aneignen konnten und diesen regelmässig vornehmen.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 20. Dez. 2024, in Kraft seit 1. Febr. 2025 (AS 2025 21). ↩
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