455.1TSchVFederal Council Ordinance01.09.2008Originalquelle
Trächtige Säugetiere sind vor dem vorgesehenen Geburtstermin während eines Zeitraums, der mindestens 10 Prozent der Trächtigkeitsdauer entspricht, sowie mindestens eine Woche nach der Geburt nicht zu transportieren.
Sehr junge Säugetiere sind nicht zu transportieren, bevor der Nabel vollständig verheilt ist.
Bevor Tiere für internationale Transporte verladen werden, sind sie von einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt auf ihre Transportfähigkeit zu untersuchen. Davon ausgenommen sind Equiden mit Pferdepass, die vorübergehend ins Ausland transportiert werden.
Für Tiertransporte im Verkehr mit Sömmerungsbetrieben im angrenzenden Ausland gilt Absatz 1 nicht.
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