455.1TSchVFederal Council Ordinance01.09.2008Originalquelle
Die Unternehmen, die Tiere gewerbsmässig transportieren, organisieren in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden Aus- und Weiterbildungskurse für den Transport von Tieren.
Schlachtbetriebe organisieren in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden Aus- und Weiterbildungskurse für den Umgang mit Schlachttieren.
Institute und Laboratorien, die Tierversuche durchführen, organisieren in Zusammenarbeit mit den Fachvereinigungen Aus- und Weiterbildungskurse für den Umgang mit Versuchstieren sowie die Durchführung und die Leitung von Tierversuchen.
Die kantonale Fachstelle stellt die Aus- und Weiterbildung der für den Strassenverkehr zuständigen Vollzugsorgane sicher.
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