Die kantonale Fachstelle kann für die nachstehenden Dienstleistungen folgende Gebühren erheben:
| Fr. | ||
|---|---|---|
| a. Bewilligungen und Verfügungen, je nach Zeitaufwand | 100.– bis 5000.– | |
| b. Kontrollen, die zu Beanstandungen geführt haben | nach Zeitaufwand | |
| c. besondere Dienstleistungen, die einen Aufwand verursacht haben, der über die übliche Amtstätigkeit hinausgeht | nach Zeitaufwand |
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