455.1TSchVFederal Council Ordinance01.09.2008Originalquelle
Für Tierversuche, die vor dem 1. September 2008 bewilligt wurden, gilt das bisherige Recht.
Für Tierversuche, für die das Gesuch vor dem 1. Juli 2008 eingereicht wurde, gilt das bisherige Recht.
Für Tierversuche, die die kantonale Behörde vor dem 1. September 2008 für nicht bewilligungspflichtig erklärt hat, gilt bis zum 1. September 2011 das bisherige Recht.
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