455.1TSchVFederal Council Ordinance01.09.2008Originalquelle
Wer gewerbsmässig Heimtiere, Nutzhunde oder Wildtiere züchtet, muss eine Bestandeskontrolle führen.
Es sind anzugeben:
für Hunde, Katzen und Grosspapageien: Name, Identifikation und Geburts- oder Schlüpfdatum sämtlicher Zuchttiere und Nachkommen; Abgänge soweit bekannt mit Ursache;
für die übrigen Tierarten: Anzahl und Herkunft der Zuchttiere, Geburts- oder Schlüpfdatum und, soweit bekannt, Anzahl der Jungtiere; Abgänge soweit bekannt mit Ursache.
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