455.1TSchVFederal Council Ordinance01.09.2008Originalquelle
Equiden ist täglich ausreichend Bewegung zu gewähren. Zur Bewegung zählen die Nutzung und der Auslauf.
Die Auslauffläche muss die Mindestabmessungen nach Anhang 1 Tabelle 7 Ziffer 3 aufweisen. Wenn möglich sind die Flächen nach Anhang 1 Tabelle 7 Ziffer 4 zur Verfügung zu stellen.
Bei extremen Witterungs- und Bodenverhältnissen kann der Auslauf ausnahmsweise auf einer überdachten Fläche gewährt werden.
Equiden, die nicht genutzt werden, müssen täglich mindestens zwei Stunden Auslauf erhalten.1
Genutzte Equiden müssen an mindestens zwei Tagen pro Woche je mindestens zwei Stunden Auslauf erhalten.
Auf den Auslauf kann in den folgenden Situationen während maximal vier Wochen verzichtet werden, sofern die Equiden während dieser Zeit täglich genutzt werden:
für neu in einem Betrieb eingestallte Equiden;
bei extremen Witterungs- und Bodenverhältnissen zwischen dem 1. November und dem 30. April;
während dem Einsatz im Militärdienst;
auf Tournee zu Show- oder Sportzwecken oder während Ausstellungen.
Der Auslauf ist in einem Journal einzutragen.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 10. Jan. 2018, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 573). ↩
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