455.1TSchVFederal Council Ordinance01.09.2008Originalquelle
Die Ein- und die Durchfuhr von Hunden, die weniger als 15 Wochen alt sind, sind verboten, wenn:
es sich um eine gewerbsmässige Ein- oder Durchfuhr handelt; oder
die Hunde dazu bestimmt sind, Gegenstand einer Eigentumsübertragung zu sein.
Die Ein- und die Durchfuhr von Hunden, die weniger als 8 Wochen alt sind, sind nur zulässig, wenn die Hunde in Begleitung ihrer Mutter oder einer Amme sind.
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