641.201MWSTVFederal Council Ordinance01.01.2010Originalquelle
(45 Abs. 1 Bst. e MWSTG)
Die Übertragung von Emissionsrechten und weiteren Rechten nach Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe e MWSTG unterliegt nicht der Inlandsteuer.
Wird bei der Übertragung die Inlandsteuer in Rechnung gestellt, kann diese nicht als Vorsteuer abgezogen werden, es sei denn, die Steuer wurde abgerechnet und bezahlt.
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