641.201MWSTVFederal Council Ordinance01.01.2010Originalquelle
(Art. 78 Abs. 2 MWSTG)1
Ein Einfordern von umfassenden Unterlagen liegt vor, wenn die Geschäftsbücher eines Geschäftsjahres verlangt werden, sei es mit oder ohne die dazugehörigen Buchungsbelege.
Footnotes
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 21. Aug. 2024, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 485). ↩
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