(Art. 107 Abs. 1 Bst. a MWSTG)
- Von der Steuer befreit sind:
- die Lieferungen von Gegenständen und die Dienstleistungen im Inland durch steuerpflichtige Personen an institutionelle Begünstigte und begünstigte Personen;
- 1 der Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland durch institutionelle Begünstigte und begünstigte Personen.
- Die Steuerbefreiung gilt nur für Lieferungen und Dienstleistungen:
- an begünstigte Personen, wenn sie ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind;
- an institutionelle Begünstigte, wenn sie ausschliesslich zum amtlichen Gebrauch bestimmt sind.