(Art. 107 Abs. 1 Bst. a MWSTG)
Die in Artikel 21 Absatz 2 Ziffern 20 und 21 MWSTG genannten Leistungen ohne den Wert des Bodens können freiwillig versteuert werden, sofern sie gegenüber institutionellen Begünstigten nach Artikel 143 Absatz 2 Buchstabe a erbracht werden, unabhängig davon, ob der institutionelle Begünstigte im Inland steuerpflichtig ist. Diese Option ist beschränkt auf Grundstücke und Grundstücksteile, die:
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