641.201MWSTVFederal Council Ordinance01.01.2010Originalquelle
(Art. 15 Abs. 4 MWSTG)
Bei der Abtretung eines Teilbetrags einer Forderung auf ein Entgelt gilt die Mehrwertsteuer als anteilig mitzediert. Die Abtretung der Nettoforderung ohne Mehrwertsteuer ist nicht möglich.
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